Spaziergänge
Gemeinsam an die frische Luft – in ruhigem Tempo und in vertrauter Umgebung.
Von der Grundpflege über die medizinische Behandlungspflege bis zur Betreuung im Alltag – wir unterstützen Sie dort, wo Sie zu Hause sind: in Frankfurt und Maintal.
Fragen Sie uns, wenn Sie Hilfe benötigen. Wir beraten Sie umfassend, helfen Ihnen beim Ausfüllen von Antragsformularen für Pflegeleistungen und sind täglich freundlich und kompetent für Sie da.
Unser Pflegedienst ist rund um die Uhr, 24 Stunden erreichbar – auch am Wochenende und an Feiertagen.
Die Grundpflege unterstützt pflegebedürftige Menschen bei wichtigen Aufgaben des täglichen Lebens. Dabei steht nicht nur die notwendige Hilfe im Mittelpunkt, sondern auch der Erhalt der vorhandenen Selbstständigkeit.
Viele medizinische Maßnahmen lassen sich zu Hause durchführen – durch unsere examinierten Pflegefachkräfte, in Abstimmung mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.
Medizinische Behandlungspflege erfolgt nach ärztlicher Verordnung. Die entsprechenden Leistungen können in der Regel direkt mit der Krankenkasse abgerechnet werden.
Wenn der Alltag schwerer fällt, übernehmen wir die Aufgaben, die sonst liegen bleiben – zuverlässig und zu festen Zeiten, damit Sie sich darauf verlassen können.
Pflege und Betreuung in der häuslichen Umgebung – stundenweise, über den Tag verteilt oder rund um die Uhr. Die Mehrstundenpflege richtet sich an Menschen, deren Versorgung mit einzelnen Einsätzen nicht mehr abgedeckt ist, die aber zu Hause bleiben möchten.
Zusätzliche Betreuungsleistungen ergänzen die Pflege dort, wo Gesellschaft, Bewegung und Abwechslung gebraucht werden.
Gemeinsam an die frische Luft – in ruhigem Tempo und in vertrauter Umgebung.
Besuche bleiben möglich, auch wenn der Weg allein nicht mehr zu schaffen ist.
Gespräche, Vorlesen, kleine Übungen – Anregung, die zum Menschen passt.
Kochen, Spielen, ein Kaffee im Café um die Ecke: Betreuung heißt auch, den Tag zu gestalten.
Wir begleiten zu Terminen bei Ärztinnen und Ärzten und warten mit vor Ort.
Unterstützung bei Wegen zu Ämtern und beim Ausfüllen von Formularen für Pflegeleistungen.
Um Pflegeleistungen vergütet zu bekommen, muss zunächst der Pflegegrad festgestellt werden. Die Einstufung erfolgt über die zuständige Pflegekasse. Der Medizinische Dienst begutachtet die pflegebedürftige Person und legt den Pflegegrad (2 – 5) nach dem Pflegestärkungsgesetz fest.
Entsprechend dieser Einstufung werden die Pflegekosten bis zum jeweiligen Höchstbetrag des Pflegegrades von der Kasse übernommen. Leistungen, die darüber hinaus erbracht werden, müssen selbst oder vom örtlichen Hilfeträger gezahlt werden.
Welche Leistungen übernommen werden, hängt von Pflegegrad, ärztlicher Verordnung und persönlicher Situation ab. Die konkrete Kostenübernahme klären wir individuell mit Ihnen.
Rufen Sie uns an, wenn Sie oder ein Angehöriger Unterstützung brauchen. Wir beraten Sie in Ruhe und helfen bei der Beantragung eines Pflegegrades.